Wiederholungstäter Alkohol: So bestehen Sie die MPU trotzdem
Sie wurden zum wiederholten Mal wegen einer Trunkenheitsfahrt auffällig. Unabhängig davon wie hoch die Promillewerte waren, gilt: Kontrolliertes Trinken ist keine Option mehr. Der Gutachter wird Alkoholabstinenz verlangen, denn Sie haben ja bereits gezeigt, dass Sie Trinken und Fahren nicht konsequent genug trennen können.
Warum Wiederholungstäter strenger beurteilt werden
Die Logik des MPU-Gutachters ist an dieser Stelle ziemlich nachvollziehbar: Wer schon einmal wegen Alkohol am Steuer bestraft wurde, der hatte eine klare Warnung. Trotzdem ist es wieder passiert. Das zeigt dem Gutachter, dass die Fähigkeit zur Trennung von Trinken und Fahren bei Ihnen offensichtlich nicht ausreichend funktioniert.
Dabei spielt es keine Rolle, ob beim ersten Mal 0,8 ‰ und beim zweiten Mal 1,2 ‰ gemessen wurden, oder ob umgekehrt der Wert gesunken ist. Entscheidend ist allein die Tatsache, dass es trotz der Erfahrung beim ersten Mal erneut passiert ist. Der Gutachter wird daraus schließen, dass Sie kontrolliertes Trinken nicht sicher genug beherrschen.
Welche Abstinenzfristen gelten
Als Wiederholungstäter sollten Sie mit folgenden Fristen rechnen:
- Standardfall: 12 Monate Abstinenznachweis. Das ist die Frist, die in den meisten Fällen erwartet wird.
- In besonders günstigen Fällen: 6 Monate. Das kann gelten, wenn beide Delikte zeitlich weit auseinander liegen und die Promillewerte nicht extrem hoch waren.
- Bei schweren Fällen: 15 Monate oder mehr. Wenn zusätzlich belastende Faktoren vorliegen, zum Beispiel besonders hohe Promillewerte oder weitere Auffälligkeiten.
Die genaue Frist hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig mit dem Abstinenznachweis beginnen, damit Ihnen keine unnötige Wartezeit entsteht.
Auch bis zu 10 Jahre zurück zählt als Wiederholung
Viele Betroffene sind überrascht zu erfahren, dass auch ein Alkoholdelikt, das bis zu 10 Jahre zurückliegt, bei der MPU als Wiederholungsfall gewertet wird. Selbst wenn das erste Delikt damals ohne MPU geblieben ist - der Gutachter sieht die gesamte Geschichte. Und eine erneute Auffälligkeit nach so langer Zeit zeigt ihm erst recht, dass das Problem offenbar tiefer sitzt.
Ihr Vorteil: Der Weg ist klar definiert
Als Wiederholungstäter stehen Sie zwar vor einer schwierigeren Ausgangslage als ein Ersttäter. Aber der Weg zur positiven MPU ist klar definiert: Abstinenznachweis erbringen und im Gespräch überzeugend darlegen, dass Sie verstanden haben, warum es bei Ihnen zweimal passiert ist und was sich grundlegend geändert hat.
Gerade bei Wiederholungstätern schaut der Gutachter besonders genau hin, ob die Veränderung wirklich in der Tiefe stattgefunden hat. Oberflächliche Erklärungen wie "Jetzt fahre ich halt Taxi" reichen hier definitiv nicht. In meiner MPU-Vorbereitung arbeiten wir genau daran.
In meinem kostenlosen Erstgespräch per Videokonferenz analysieren wir Ihren Fall und legen die beste Strategie fest:
Weiterführende Informationen
- Alkohol-Abstinenz: Was kommt auf Sie zu?
- MPU als Wiederholungstäter sicher bestehen
- Die Deliktgruppen A1, A2 und A3 verstehen
- Gefährliche Fehler bei der MPU vermeiden