Kontrolliertes Trinken:
Tücken der Alkohol-MPU

Was dieser Beitrag behandelt:

  • Was genau bedeutet Kontrolliertes Trinken eigentlich?
  • Welche Voraussetzungen sind dafür nötig?
  • Was hat es mit der Haaranalyse auf sich?
  • Kommt es für Sie überhaupt in Betracht?
  • Welche Stolperfallen muss man beim Kontrollierten Trinken beachten?

Was bedeutet Kontrolliertes Trinken?

Der typische Kandidat, der mit einer Alkohol-Fragestellung zur MPU antritt, hat in der Vergangenheit ziemlich unkontrolliert getrunken. Oft gab es keine festgesetzte Grenze. Es wurde eben so lange getrunken, bis er entweder absolut nicht mehr wollte oder konnte oder bis schlicht nichts mehr da war.

Mit der Teilnahme am Straßenverkehr verträgt sich so etwas nicht gut, denn oft ist vor Trinkkbeginn sogar der schöne Vorsatz nachher nicht mehr zu fahren da - aber im stark alkoholisierten Zustand interessierte das dann leider nicht mehr.

Kontrolliertes Trinken soll es gar nicht mehr so weit kommen lassen. Die Kontrolle besteht darin, dass es gar nicht mehr passieren kann, dass alkoholbedingt der Zustand der Gleichgültigkeit überhaupt eintreten kann.

Nicht verwechseln:

Den Begriff Kontrolliertes Trinken gibt es auch im Zusammenhang mit Angeboten, die mit dem Straßenverkehr und dem Führerschein nichts zu tun haben.

Diese anderen Angebote wenden sich an Personen, die - aus welchem Grund auch immer - ihren Alkoholkonsum reduzieren wollen. Natürlich sind darunter auch solche, die bereits ein ausgeprägtes Alkoholproblem haben. Ziel ist es, mit der Methode des Kontrollierten Trinkens einen Ansatz zu bieten, der geeignet ist, den eigenen Alkoholkonsum besser in den Griff zu bekommen. Das individuelle Ziel definiert der Einzelne selbst. Deshalb kann es von der Menge her erhebliche Unterschiede zu dem geben, was bei der MPU unter Kontrolliertem Trinken verstanden wird.

Kontrolliertes Trinken und Teilnahme am Straßenverkehr

Bei der MPU geht es ja um die Fahrtauglichkeit. Deswegen ist der Gedanke nicht ganz abwegig, dass es am besten ist, wenn Sie nur noch so viel Alkohol trinken, dass Sie die 0,5‰-Grenze gar nicht mehr erreichen. Wenn man sich die Empfehlungen anschaut, die zu Kontrolliertem Trinken bisher in den Beurteilungskriterien zur Fahreignung stehen, ist das dort deutlich zu erkennen: Für Männer wurde eine Höchstmenge von 24g reinem Alkohol angegeben (das entspricht 0,6 Liter Bier oder ¼ Liter Wein), für Frauen 12g.

In den aktuell gültigen Beurteilungskriterien wurde von diesen sehr rigiden Grenzen etwas abgerückt. Dort heißt es jetzt:

Grenzen für Kontrolliertes Trinken:

"Der durchschnittliche Alkoholkonsum pro Tag bewegt sich (…) bei maximal fünf mal 24 Gramm pro Woche für Männer bzw. 12 Gramm für Frauen, wobei nie mehr als 60 Gramm an einem Tag getrunken werden."

Man sieht, dass das Kontrollierte Trinken, wie es der MPU-Gutachter zu bewerten hat, eine ziemliche Rechnerei bedeutet, wenn man den Spielraum ausnutzen will. Da sich die meisten Leute unter den Gramm-Angaben nicht viel vorstellen können, übertrage ich das mal auf Bier (bezogen auf Männer):

  • an 5 Tagen pro Woche bis 2 Glas Bier zu je 0,3 Liter
  • pro Woche maximal 2,5 Liter Bier
  • nie mehr als 1,5 Liter Bier an einem Tag
  • an mindestens 2 Tagen pro Woche soll man gar keinen Alkohol trinken

Warum so wenig?

Der springende Punkt ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass auch der schönste fest gefasste Vorsatz dann doch fallen gelassen wird, erheblich steigt sobald der Trinkende eine Wirkung des Alkohols zu spüren beginnt. Mit den Mengen, die ich oben genannt habe, ist das aber so gut wie ausgeschlossen. Wer Kontrolliertes Trinken betreibt, der soll dabei nicht durch die Auswirkung von Alkohol beeinträchtigt werden.

Kontrolliertes Trinken heißt: alles planen

Wahrscheinlich haben Sie sich schon gefragt, wer das Kontrollierte Trinken denn für die MPU kontrollieren muss (denn Kontrolle ist ja so ziemlich das Gegenteil von Vertrauen). Zuerst mal die (begrenzt) gute Nachricht: Sie selbst sollen Ihr Trinkverhalten kontrollieren. Und dafür gibt es natürlich einige Vorgaben:

  1. Niemals spontan Alkohol trinken!
    Sie treffen auf der Straße zufällig einen alten Bekannten und der lädt Sie auf ein Bier ein. Auto haben Sie keines dabei. Na klar, da spricht doch nichts dagegen, oder? Nach dem Verständnis der MPU aber schon: Da Sie nicht wissen konnten, dass Sie einander übern Weg laufen, konnten Sie dieses Trink-Ereignis natürlich nicht einplanen. Und ohne vorherige Planung ist Alkohol tabu!
  2. Trink-Anlässe festhalten
    Wer wirklich nur dann trinkt, wenn er es vorher geplant hat (einen "Trink-Termin" also im Kalender stehen hatte), der wird solche Trink-Termine vermutlich an irgendwelche Anlässe binden. Das müssen keine spektakulären Ereignisse sein, aber es macht einen realistischeren Eindruck, wenn Sie zu jedem Termin den dazu gehörenden Anlass nennen können.
  3. Das Trink-Tagebuch
    Es wird zwar nicht zwingend verlangt, wird aber gerne gesehen, wenn Sie ein "Trink-Tagebuch" führen, in dem Sie zu allen bereits stattgefundenen Trink-Ereignissen festhalten, welche Art von Getränk Sie getrunken haben und in welcher Menge genau. Sie zeigen damit, dass Sie das Kontrollierte Trinken ernst nehmen und gewissenhaft betreiben. Entsprechend sollte Ihr Trink-Tagebuch auch schon künftige geplante Trink-Ereignisse als Eintrag enthalten.

Das war also die "begrenzt gute Nachricht", die ich oben angesprochen habe: Es gibt doch ziemlich rigide Vorgaben, wie Kontrolliertes Trinken aussehen soll, damit es bei der MPU eine Chance hat akzeptiert zu werden. Überwacher des Kontrollierens sind Sie selbst. Das entschärft Einiges, möchte man meinen. Allerdings ist das mit gewisser Vorsicht zu sehen, wie ich gleich erklären werde.

Kontrolliertes Trinken: Sind Nachweise nötig?

Bis 2014 war Kontrolliertes Trinken bei der MPU eine reine Frage von glauben oder nicht glauben. Das hat sich etwas geändert. Es gibt jetzt eine "Kann-Bestimmung" für das Kontrollierte Trinken. Es ist zwar nach wie vor kein Nachweis zwingend nötig, aber in letzter Zeit bürgert sich mehr und mehr ein, dass "freiwillig" eine Haaranalyse gemacht wird über die letzten 3-4 Monate vor der MPU. Wenn der dabei ermittelte Wert über 30 pg/mg liegt, wird das als nicht glaubhaft für Kontrolliertes Trinken gewertet. Es ist also dringend anzuraten, dass Sie in den Monaten vor der MPU wirklich nur zurückhaltend Alkohol konsumieren.

Zur »Freiwilligkeit« einer solchen Haaranalyse: Natürlich wird meistens so argumentiert, dass Rest-Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kontrollierten Trinkens bestehen und dem Kandidat Gelegenheit gegeben werden soll, diese durch die Haaranalyse auszuräumen - selbstverständlich freiwillig und auf seine Kosten. Wer sich darauf nicht einlässt, der sägt hier massiv am eigenen Ast seiner Glaubwürdigkeit und damit an seiner positiven Prognose. Sie tun also gut daran, wenn Sie sich als Kandidat für Kontrolliertes Trinken darauf einstellen, dass Ihnen eine solche Haaranalyse "nahegelegt" werden kann.

Tipp:

Es ist zu überlegen eventuell schon vor der MPU eine solche Haaranalyse machen zu lassen und die bei der MPU vorzulegen. Das hat vor allem den Vorteil, dass Sie die Haaranalyse bei einem akkreditierten Labor Ihrer Wahl machen lassen können. Es gibt nämlich gewaltige Preisunterschiede. Derzeit reicht die Spanne von 65 Euro bis 450 Euro…

Was kann aus der Haaranalyse geschlossen werden?

In den Haaren sammelt sich das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) an. Der Grenzwert von 30 pg/mg für Kontrolliertes Trinken bei 3 cm Haarprobe erlaubt also einen gewissen Rückschluss auf die in den letzten 3 Monaten konsumierten Alkoholmenge. Nicht erkennen kann man daraus aber das Trinkmuster - also ob täglich eine kleine Menge (z.B. 0,33 l Bier) getrunken wurde oder ob vielleicht alle 6 Wochen ein sehr großes Besäufnis stattgefunden hat (was natürlich absolut nicht zum Kontrollierten Trinken passen würde). Diese Information gibt die Haaranalyse nicht her.

Aber Vorsicht:

  • Es dauert eine Weile, bis das Haar von der Haarwurzel durch die Kopfhaut gewachsen ist. Deshalb darf nicht naiv so gerechnet werden, dass die abgeschnittenen 3 cm Haare exakt von heute an rückwärts 3 Monate abbilden. Je nach Haarwuchs kann in so einer Haarprobe ohne weiteres die Information enthalten sein, die aus der Zeit von vor 4 Monaten bis vor ca. 1 Monat stammt. Was Sie aber z.B. vorgestern getrunken haben, das kann noch gar nicht in der Haarprobe angelangt sein.
  • Wenn der MPU-Gutachter den Verdacht hat, dass Sie eher zum Typ Quartals-Säufer gehören könnten, kann er die zusätzliche Überprüfung des Leberwertes CDT verlangen (wieder "völlig freiwillig" und kostenpflichtig natürlich…).

Was daraus folgt: Wenn Sie sich in den Monaten vor der MPU alkoholmäßig deutlich zurückgehalten haben, brauchen Sie die Haaranalyse oder zusätzliche Leberwerte nicht zu fürchten. Es wäre aber schon mehr als nur bescheuert mit Kontrolliertem Trinken bei der MPU anzutreten, wenn Sie genau wissen, dass das einer Überprüfung nicht standhalten würde!

Für wen kommt Kontrolliertes Trinken in Frage?

Es gibt einen Wermutstropfen: Man kann sich nicht völlig beliebig entscheiden, ob man mit Kontrolliertem Trinken zur MPU antreten will oder ob doch Abstinenz nötig ist. Eine feste Voraussetzung gibt es nicht, aber eine Reihe von Merkmalen dafür oder dagegen.

Gegen Eignung zum Kontrollierten Trinken spricht:

  1. Wiederholungstat
    Wer in den letzten 10 Jahren schon mal im Straßenverkehr wegen Alkohol auffällig geworden ist und jetzt wieder, der zeigt damit eine erhebliche Unbelehrbarkeit. Bei ihm hat der damalige "Warnschuss" offensichtlich nicht gewirkt ⇒ statistisch schlechte Prognose für Kontrolliertes Trinken.
  2. Altersgrenze
    Diese Grenze ist flexibel. Je höher das Lebensalter, desto geringer der Erfolg mit Kontrolliertem Trinken (das sagt jedenfalls die Statistik). Eine feste Grenze gibt es nicht, aber spätestens oberhalb von 55 bis 60 Jahren wird es ziemlich schwierig mit Kontrolliertem Trinken die MPU zu bestehen.
  3. Promillewert
    Auch hier gibt es einen Übergangsbereich. Als eine gewisse Schallmauer gelten aber 2‰ Blutalkohol.
  4. Tageszeit
    Hohe Alkoholwerte kommen in unserer Kultur normalerweise in der Freizeit vor, also überwiegend ab abends. Wer schon morgens oder Vormittags alkoholisiert erwischt wird, hat entweder noch Restalkohol (was auf eine sehr hohe Trinkmenge am Vorabend hindeutet) oder morgens schon wieder getrunken. Beides wird als sehr problematisch angesehen.

Warten Sie nicht zu lang!

Bei der Alkohol-MPU gibt es (ähnlich wie bei der Drogen-MPU) Fristen zu beachten und eventuell rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die sonst sehr lästigen Zeitverlust bedeuten können. Wer alles "erst mal auf sich zukommen" lässt bis kurz vor der MPU, auf den wartet ein böses Erwachen. Die Taktik "oh, da hätte ich ja Nachweise gebraucht - na egal, reicht jetzt eh nicht mehr, gehe ich halt erst mal so hin" ist sinnlos rausgeschmissenes Geld und unnötig verplemperte Zeit. Der Zug ist nämlich schon lange abgefahren!

Die meisten Alkohol-Kandidaten haben ja vom Gericht eine Sperrfrist auferlegt bekommen. Eine Zeit, die man als lästig und ziemlich sinnlos empfindet. Letzteres liegt aber nur bei Ihnen, denn viel sinnvoller wäre es diese Zeit für die MPU-Vorbereitung zu nutzen.

Zusammenfassung:

Kontrolliertes Trinken ist die sinnvolle Wahl, wenn Sie die weiter oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Es reicht aber nicht, wenn Sie einfach nur pauschal erklären: "Ja, ich praktiziere Kontrolliertes Trinken." Der Gutachter wird genau nachfragen, wie Ihr Trinkverhalten aussieht und an welchen selbst gesetzten Regeln Sie sich dabei orientieren. Wie alle relevanten Veränderungen dürfen Sie das Kontrollierte Trinken nicht erst seit kurzem durchführen. Es wird eine Mindestdauer von 6 Monaten vorausgesetzt, weil angenommen, dass das Kontrolle Trinken erst eingeübt werden muss. Einen Nachweis dafür brauchen Sie aber nicht zu erbringen.