Kompakt und gründlich:
MPU wegen Verkehrsverstößen oder Straftaten

Was dieser Beitrag behandelt:

Hier wartet ein sehr langer Text auf Sie! Das ist unvermeidbar, weil es sich um die kompletten Grundlagen der so genannten V-Hypothesen handelt.

  • Was umfassen die V-Hypothesen?
  • Besonderheiten dieser Deliktgruppe
  • Was V1, V2 oder V3 bedeutet

Bei jeder MPU-Fragestellung gibt es mehrere "Schubladen" (Hypothesen genannt). Jeder wird einer dieser Hypothesen eingeordnet. Wo Sie landen ist sehr wichtig, weil sich daraus ergibt, welche Auflagen Sie erfüllen müssen, um eine positive Prognose erhalten zu können. Bei unserer MPU-Fragestellung geht es oft um die Entscheidung zwischen Einstufung in V2 oder V3. Wovon das im Einzelfall abhängt und was es bede8tet, das erfahren Sie weiter unten.

Ich möchte hier sehr genau darstellen wie der Gutachter für die Entwicklung seiner Beurteilung arbeiten muss und an welchen Kriterien er sich dabei zu orientieren hat. Dieses Wissen ist wichtig, weil es Ihnen hilft nicht ahnungslos über einen Stein nach dem anderen zu stolpern und am Schluss ein schlechtes Gesamtbild abzugeben.

Die meisten Kandidaten, die eine MPU wegen Verkehrsverstößen absoolvieren müssen, haben fleißig Punkte gesammelt und jetzt die magische Grenze von acht oder mehr Punkten erreicht. Viele wissen gar nicht, dass es außer den Flensburger Punkten noch eine ganze Reihe anderer Anlässe gibt, wie man sich eine MPU mit V-Fragestellung einfangen kann. Ich gehe gleich näher darauf ein.

Die Grundannahmen der MPU verstehen

Wer zur MPU muss (ganz egal aus welchem Anlass!) hat eine Gemeinsamkeit mit allen seinen Leidensgenossen: Alle haben sich irgendetwas "geleistet", das nach dem Verständnis einer Expertengruppe, die sich laufend mit dem Thema MPU befasst, mit deutlich erhöhter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Ziel ist es, diese Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Mit Ihren Verstößen gehören Sie aber zur Risikogruppe und dürfen deshalb bis auf weiteres nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Zweck der MPU ist es Ihnen Gelegenheit zu geben zu belegen, dass Sie sich erheblich geändert haben und jetzt keine besondere Gefahr mehr darstellen. Nur wenn Ihnen das gelingt können Sie eine positive MPU erhalten!

Es ist wichtig, dass Sie diese Grundannahme verstehen, denn sonst sind alle Versuche die MPU zu verstehen zum Scheitern verurteilt!

Das Punktekonto

Viele, die wegen einer Trunkenheitsfahrt zur MPU müssen, sind bisher noch nie auffällig geworden und haben nur den einen Eintrag in ihrer Führerscheinakte. Das heißt nicht, dass sie sonst noch nie einen Verstoß begangen haben, aber sie sind zumindest bisher noch nie damit aufgefallen. Bei den Punkte-MPU-Kandidaten ist das ganz anders: Es muss schon mehrere Verstöße gegeben haben, bei denen sie auch tatsächlich erwischt worden sind, denn sonst wären ja nicht so viele Punkte zusammen gekommen, dass jetzt "die Latte gerissen" wurde und es zum Führerscheinentzug gekommen ist.

Nun ist das Punktesystem ja auf eine Art und Weise aufgebaut, mit der ein ganz bestimmter Zweck erreicht werden soll: Es soll eine deutliche Warnfunktion haben, um deutlich zu machen, dass man nicht beliebig lange so weiter machen kann ohne den Führerschein zu verlieren. Dahinter steckt die Annahme, dass nicht bei jedem eine Verwarnung oder ein Bußgeld ausreichend "wirkt", z.B. weil sie nicht jedem gleich stark weh tut. Damit nicht die Reichen sich ein Sonderrecht einfach erkaufen können, was sie aus der Portokasse bezahlen, gibt es das Punktesystem.

Dieses System ist so aufgebaut, dass es beim Erreichen einer bestimmten Punktezahl einen "Warnschuss" gibt: Sie werden schriftlich darauf hingewiesen. Früher konnte man durch Teilnahme an einem besonderen Kurs Punkte abbauen. Seit der Umstellung von 18 Punkten auf 8 Punkte wurde diese Möglichlichkeit stark eingeschränkt.

"Gebranntes Kind scheut das Feuer" - oder doch nicht?

Es ist ein bekanntes Sprichwort. Jedes Kind geht der Herdplatte aus dem Weg, sobald es sich zum ersten Mal die Finger spürbar verbrannt hat. Bei den Punkte-Kandidaten scheint das aber nicht zu funktionieren, denn es ist ja kaum anzunehmen, dass jemand aus purem Genuss einen Bußgeldbescheid nach dem anderen bezahlt! Warum also haben Sie Ihre Punkte so hartnäckig gesammelt, wo doch wirklich deutlich genug zu erkennen war, dass jetzt unmittelbar der Verlust der Fahrerlaubnis anstehen würde? Sie haben aber trotzdem weiter gemacht! Dieses Verhalten müssen Sie überzeugend erklären können.

Verkehrsverstöße anderer Art

Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen, das Überholverbot ignoriert, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten: Das sind alles typische Punkte-Delikte. Tatsächlich gibt es aber noch eine ganze Delikte, Mit denen man sich schneller als gedacht eine MPU wegen Verkehrsverstöß einfangen kann. Manche dieser Verstöße sind spektakulär wie z.B. illegale Straßenrennen, aber es gibt auch welche, bei denen man gar keinen Gedanken daran verschwendet, dass einem deswegen ein MPU drohen könnte.

Glauben Sie mir, ich weiß aus eigener Erfahrung wovon ich rede: Vor 15 Jahren musste ich selbst zur MPU mit V-Fragestellung antreten wegen häfigem Parken ohne Parkschein! - Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich den Brief bekam.

Hier war nicht die Schwere der Verstöße die Begründung für die MPU, sondern es wurde folgendermaßen argumentiert: Wer so hartnäckig Regeln ignoriert ist eine potenzielle besondere Gefahr für die Allgemeinheit im Straßenverkehr. - Man weiß ja nicht, was der mal sonst noch anstellen könnte…

Aggressives Verhalten

Das Repertoire der MPUs mit V-Fragestellung ist danit noch immer nicht erschöpft. Ein weiterer Anlass können Verhaltensweisen sein, die sich im weiteren Sinn unter dem Obergebriff Aggression gefasst werden können und dort ganz besonders im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Im harmlosesten Fall kann es sich dabei um hartnäckiges Drängeln handeln, was juristisch dann als Nötigung vor Gericht landet, wenn der Gegner Anzeige erstattet. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wenn Sie allein im Auto sitzen und der andere drei Mitfahrer als Zeugen aufbieten kann, haben Sie ziemlich schlechte Karten!

Die Logik dahinter:
Gefahr ist das Thema

Auch wenn es einem nicht in jedem Fall nachvollziehbar sein mag: Im Hintergrund steht immer die mehr oder weniger sichtbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch wenn es manchmal kuriose Blüten treibt (wo bitte ist die Gefahr, wenn ich keinen Parkschein ziehe?), kann halt immer so argumentiert werden, dass ein bestimmtes Verhalten (hier die Hartnäckigkeit der immer gleichen Regelverst&oum;ße) auf den Verdacht einer verdeckten Gefahr hindeuten kann.

Offiziell ist die MPU ja nicht als Strafe gedacht, sondern als Chance(!) zum Erhalt der Fahrerlaubnis, indem ich zeige, dass ich jetzt eben keine Gefahr mehr darstelle. Dass mich das einen ganzen Batzen Geld, Zeit und Nerven kostet, das soll mein Privatvergnügen sein…

Nicht wollen oder nicht können?

Es wird angenommen, dass es vor allem zwei verschiedene mögliche Ursachen für das hartnäckige Fehlverhalten gibt:

  1. Der Kandidat würde sein problematisches Verhalten gerne abstellen, aber so sehr er sich auch bemüht: Es gelingt ihm einfach nicht dauerhaft! Immer wieder fällt er in das alte Verhalten zurück.
  2. Der Kandidat will sein Verhalten gar nicht ändern, weil es ihm irgendeine ganz besondere Art von "Genuss" bringt, auf den er absolut nicht verzichten möchte. Dafür ist er sogar bereit, die ganz erheblichen negativen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.

Sind Sie der Ansicht, dass beides auf Sie nicht zutrifft? Dann haben Sie jetzt aber wirklich ein ernsthaftes Problem! Ihr Fall muss nämlich in das Schema der MPU passen - oder eben passend gemacht werden. Ihre punktebasierte Fragestellung wird vom psychologischen Gutachter mit den so genannten V-Kriterien angegangen. Es gibt drei V-Kriterien. Wenn Sie Ihren Fall so darstellen, dass trotz größter Mühe keines der Kriterien V1 bis V3 darauf anwendbar zu sein scheint, folgt daraus automatisch ein negatives Gutachten! Der Gutachter muss nämlich eine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten abgeben. Das macht er auf der Grundlage der V-Kriterien. Wenn Sie hier blocken, würden Sie ihm gewissermaßen sein Handwerkszeug wegnehmen. Und ohne das kann und darf er keine Prognose stellen. Also Vorsicht!

Vergleich mit Alkohol-MPU

Man versteht die Logik der V-Kriterien am besten, wenn man sie mit den A-Kriterien (= Alkohol-MPU) vergleicht. Dort bedeutet A3, dass noch kontrolliertes Trinken möglich ist. A2 bedeutet, dass Abstinenz nötig ist, und A1 sagt aus, dass der Kandidat alkoholabhängig ist. Alkoholabhängigkeit ist eine anerkannte Krankheit. Deshalb ist eine entsprechende suchttherapeutische Maßnahme nötig, bevor der Kandidat eine positive Prognose bekommen kann.

Ganz entsprechend die Zuordnung bei den V-Kriterien: V3 bedeutet, dass sich der Kandidat durchaus regelkonform verhalten könnte, wenn er es nur wollen würde. Es ist also vor allem ein Problem der Einsicht und der Akzeptanz von Regeln. V1 entspricht bei der Alkohol-MPU der Kategorie A1. Ganz ähnlich wie der typische Alkoholabhängige schon bei kleinen Alkoholmengen die Kontrolle verliert und nicht mehr aufhören kann, wird bei V1 eine krankhafte Komponente vermutet (eine erhebliche Störung der Persönlichkeitsentwicklung nämlich), gegen die der Kandidat nicht ankommen kann. Wer in V1 eingeordnet wird, braucht (wie der Alkoholabhängige ja auch) erst mal eine handfeste therapeutische Maßnahme, die ihm helfen soll sein Defizit nach und nach zu überwinden.

Genau wie A1 kommt auch V1 nur recht selten vor. Was es mit V2 auf sich hat, können Sie sich sicher schon ungefähr denken: Wie beim A2-Kandidat besteht zwar keine Abhängigkeit, aber trotz besserem Wissen kommt es immer wieder zu "Ausrutschern". Der A2-Kandidat kann nicht zuverlässig genug kontrolliert mit Alkohol umgehen, deshalb die Forderung nach dauerhafter Abstinenz. Hier hat der V2-Kandidat aber ein Problem: Eine "Punkte-Abstinenz" mit Urin-Screenings gibt es nicht. Er kann also keine entsprechenden Nachweise bringen. Es wird deshalb wohl oder übel darauf hinaus laufen, dass er ganz besonders gründlich und überzeugend darlegen muss, dass er das Nicht-Wollen wirklich abgestellt hat. Das allein reicht ber noch nicht, denn bei V2 spielt auch schon eine Portion Nicht-Können mit rein. Er tut sich schwerer als der Durchschnittsmensch mit der Einhaltung von Regeln. Deshalb wird wahrscheinlich eine therapeutische Unterstützung nötig sein, in der er dieses Defizit bearbeiten kann.

Die Hypothesen V1 bis V3

Ich zitiere hier wörtlich den Text aus den Beurteilungskriterien:

Hypothese V1

»Der Klient hat aufgrund einer generalisierten Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung (z.B. Störung der Persönlichkeit) vermehrt oder erheblich gegen strafrechtliche und ggf. auch verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Er zeigt nach einem nachvollziehbaren, in der Regel therapeutisch unterstützten Veränderungsprozess nun keine grundsätzlich antisoziale Einstellung (mehr), ist zur Einhaltung relevanter sozialer Normen und gesetzlicher Bestimmungen motiviert und konnte dies auch bereits erfolgreich über einen längeren Zeitraum umsetzen.«

In V1 landen nur sehr Wenige. Hier ist ja die Rede von einer Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung. Was genau ist damit gemeint? - Am besten lässt sich das durch einen Vergleich mit den beiden Hypothesen A1 (Alkoholabhängikeit) und D1 (Drogenabhängigkeit) erklären. Bei A1 und D1 geht es um Abhängigkeit (anders ausgedrückt: Sucht). Wer süchtig ist, der hat sein eigenes Handeln nicht mehr im Griff. Immer wieder findet Kontrollverlust statt. Das bedeutet, dass auch ernsthafte Versuche den Konsum einzustellen immer wieder scheitern. Es ist sehr schwer aus diesem Kreislauf raus zu kommen. Meistens gelingt das dauerhaft nur durch eine suchtbasierte intensive Therapie, in der der Klient aufarbeitet, wodurch die Sucht entstanden ist und neue Handlungsweisen erlernt.

Mit Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung ist gemeint, dass dem Klienten grundlegende Fähigkeiten zur Steuerung seines sozialen Verhaltens wie sie in unserer Gesellschaft zwingend erwartet werden, fehlen. Diese Fähigkeiten hat er entweder nie gelernt (z.B. verursacht durch eine sehr schwere Kindheit), oder er hat sie verlernt durch ein soziales, oft kriminelles Umfeld, in dem ganz andere Werte und Normen galten.

Bei V1-Kandidaten liegt ein ganz konkreter "psychischer Schaden" vor (z.B. Störung der Persönlichkeit - also gewissermaßen "nicht gesellschaftsfähig" eben!). Ein Mensch, auf den so etwas zutrifft, kann sich noch so viel Mühe geben, aber er wird trotzdem immer wieder irgendwo kräftig anecken und gegen Regeln verstoßen. Bei ihm ist die emotionale und soziale Entwicklung schwerwiegend "verunglückt", so dass er mit den sozialen Spielregeln, die für andere ganz selbstverständlich sind, nicht klar kommt.

Die Zuordnung zu V1 erfolgt nicht willkürlich oder weil dem Gutachter die Nase des Klienten nicht gefällt, sondern es müssen schon ganz klar eine Reihe von Kriterien erfüllt sein. Wie oben zu lesen ist, bedeutet aber auch die Einstufung in V1 kein dauerhaftes k.o.-Kriterium. Der Weg hinaus führt über den therapeutisch unterstützen Veränderungsprozess. Dass das allerdings keine Angelegenheit sein wird, die mal eben so in ein paar schnellen Sitzungen abzuwickeln ist, ist sicher wenig überraschend. Allerdings ist es auch kein Grund um zu verzweifeln, denn auch bei der MPU wird angenommen, dass der Mensch lebenslang lernfähig ist.

Hypothese V2

»Der Klient hat aufgrund problematischer und verfestigter Verhaltensmuster bei verminderter Anpassungsfähigkeit vermehrt und erheblich gegen verkehrs- und/oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Er ist sich mittlerweile, zumeist mit fachlicher verkehrspsychologischer Unterstützung, dieser Zusammenhänge bewusst geworden und konnte angemessene alternative Bewältigungsstrategien entwickeln und stabilisieren, sodass er nun über eine ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln verfügt.«

Bei V2 ist das verfestigte Verhaltensmuster in Kombination mit verminderter Anpassungsfähigkeit das wesentliche Merkmal. Dass sich das problematische Verhalten nicht einfach nur mit einem Fingerschnipp abstellen lässt, ist leicht nachvollziehbar: Wenn man etwas schon sehr lange und immer wieder tut, dann geschieht das irgendwann auch teilweise automatisch, ohne dass man es bewusst tut. Kein erfahrener Autofahrer macht sich noch Gedanken beim Tritt auf das Kupplungspedal. Dass man die damit verbundene Verfestigung ernst nehmen sollte, das merkt dieser Schaltwagen gewohnte Autofahrer spätestens, wenn er in einen Automatikwagen steigt und beim Anhalten eben ganz gewohnheitsmäßig auch auskuppeln will - hier aber mit dem linken Fuß nur das verbreiterte Bremspedal erwischt!

Gegen das verfestigte Verhaltensmuster kann man immerhin angehen, indem man die bisher unbewusst ablaufenden Dinge eben konzentriert und aufmerksam tut. Man kann das unerwünschte problematische Verhalten allmählich wieder verlernen. Dass das seine Zeit dauert, das wird der Schaltwagen gewohnte Fahrer aber überrascht feststellen, wenn eine Notbremsung nötig ist. Er wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch recht lange reflexartig weiter mit dem linken Fuß kuppeln wollen.

Von besonderer Bedeutung bei V2 ist aber die verminderte Anpassungsfähigkeit. Etwas anders formuliert bedeutet das ja: Auch wenn sich der Kandidat wirklich Mühe gibt sich an Regeln zu halten, wird er wahrscheinlich trotzdem ab und zu weiterhin dagegen verstoßen. Das bedeutet nicht, dass er gar nicht anders kann, aber im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern fällt es ihm einfach deutlich schwerer. Er wird also Hilfsmittel brauchen (die oben genannten alternativen Bewältigungsstrategien nämlich), die ihm helfen, eine ausreichende Selbstkontrolle zu entwickeln und aufrecht zu erhalten. - Ich denke, man ahnt schon, dass es nicht ganz einfach sein wird, das dem psychologischen Gutachter überzeugend genug zu vermitteln.

Hypothese V3

»Der Klient hat aufgrund von Fehleinstellungen gegenüber Regelbeachtung bei verminderter Anpassungsbereitschaft und aufgrund problematischer Fahrverhaltensgewohnheiten vermehrt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche und ggf. auch strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Es ist mittlerweile jedoch eine weitgehende Einstellungs- und Verhaltensänderung eingetreten, sodass er über eine ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln verfügt.«

So unangenehm und bedrohlich sich das, was Sie jetzt bereits bei V1 und V2 lesen konnten, auch angehört haben mag, so kann ich hier doch wenigstens eine Teil-Entwarnung geben: Die meisten Kandidaten, die mit einer V-Fragestellung zur MPU antreten, werden in V3 eingestuft, denn das Vorhandensein verminderter Anpassungsfähigkeit ist sogar bei recht krassen Fällen meistens nicht offensichtlich genug nachweisbar.

Das erste wesentliche Merkmal bei V3 sind - wie bereits gesagt - Fehleinstellungen gegenüber Regelbeachtung, was ungefähr so viel heißt wie unangemessen "großzügiger Umgang" mit Regeln. Oft drückt sich das in einer Sichtweise ungefähr folgender Art aus: Der Kandidat sieht zwar durchaus ein, dass es ganz ohne Regeln halt nicht geht, aber er nimmt sich das Recht heraus jeweils von Fall zu Fall zu entscheiden, welche Regeln für ihn verbindlich sind und welche nicht. Man könnte also von einer Art Interpretationsspielraum bei seiner Regelanwendung sprechen. Das Problem ist aber, dass ein solcher Interpretationsspielraum nun mal einfach nicht vorgesehen ist bei unseren Verkehrsregeln. Das hat auch einen handfesten Grund: Die Verkehrsdichte ist heute längst dermaßen hoch, dass Verkehrsteilnehmer mit sehr unterschiedlicher Routine, Tagesform und Fähigkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Was dem einen ganz klar und selbstverständlich erscheint, das hat der andere in derselben Situation möglicherweise noch überhaupt nicht bemerkt. Unter solchen Voraussetzungen wäre das Zulassen eines Interpretationsspielraums aber Quelle für eine ganz erhebliche Gefährdung, z.B. durch missverständliche Interpretation des Verhaltens des anderen oder durch unbeabsichtigt erzeugte Schreckreaktionen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Ein wichtiger Punkt, den fast niemand berücksichtigt, ist die Tasache, dass wir als Autofahrer in der Blechkiste angeschirmt unterwegs sind. Oft hat man ja zu den anderen Fahrern nicht einmal Blickkontakt. Das bedeutet, dass ich nicht wissen kann, ob im Auto vor mir ein Führerschein-Neuling, ein routinierter Vielfahrer oder ein 85-Jähriger Rentner sitzt, was in der Regel einen ganz erheblichen Unterschied ausmacht. Stattdessen geht man meistens eher davon aus sich den anderen Fahrer als sich selbst ähnlich zu denken, was ein großer Irrtum sein kann!

Worin die Fehleinstellungen bei der Regelbeachtung bestehen, das wird der MPU-Gutachter natürlich genauer untersuchen. Heikler wird es aber bei der Frage nach der verminderten Anpassungsbereitschaft. Jeder hat sicher schon die Erfahrung gemacht, dass sich anpassen oft lästig und unbequem sein kann, nicht nur im Straßenverkehr. Umso unverständlicher ist es dann, wenn derselbe Mensch, der sich vielleicht gerade eben noch brav an ein Rauchverbot in der Gaststätte gehalten hat, wenig später im Straßenverkehr eine Regel nach der anderen ignoriert, und das sogar dann, wenn er weiß, dass sein Punktekonto bereits eine kritische Höhe erreicht hat. Dieses Verhalten ist zumindest nicht ohne weiteres zu erklären, denn man kann wohl als ziemlich wahrscheinlich annehmen, dass fast niemand einfach nur so mal eben seinen Führerschein aufs Spiel setzt. Und gerade das Punktesystem ist ja so aufgebaut, dass man nicht ahnungslos in eine Falle tappt. Man bekommt sogar eine schriftliche Mitteilung, dass es jetzt eng wird. Wer dann trotzdem weiter macht wie bisher: Warum tut er das? - Sie sehen jetzt sicher, dass an dieser Stelle der Verdacht, der kann vielleicht nicht anders (also nich nur verminderte Anpassungsbereitschaft), nicht so abwegig ist.

Was Ihr Ziel sein sollte

Ich nehme an, dass Ihnen einleuchtet, dass Sie wenn irgendwie möglich unbedingt die Voraussetzungen für die Einstufung in V3 erreichen sollten, denn sonst wird's schwierig und aufwendig ein positives Gutachten zu erhalten. Natürlich kann man diese Voraussetzungen nicht aus dem Ärmel schütteln, denn der Inhalt Ihrer Führerscheinakte muss schließlich genau beachtet werden. Es gibt aber trotzdem noch erstaunlich viel Spielraum. Es kommt also darauf an, dass Sie Ihren Fall auf die richtige Weise "verkaufen" können.

Und genau das sollen Sie in meiner MPU-Vorbereitung lernen.

Gefährdung steht immer ganz oben

Denken Sie immer daran, dass es bei der MPU darum geht, die Gefährdung für die Allgemeinheit zu reduzieren. Vor allem die Punkte-Verstöße werden aber von vielen nicht als Gefährdung empfunden, sondern diese Menschen schätzen sich selbst als verantwortungsbewusste und routinierte Fahrer ein. Oft sind Argumente folgender Art zu hören: "Es war vollkommen übersichtlich und weit und breit war kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen. Deshalb bestand wirklich keine Gefahr dadurch, dass ich etwas schneller als erlaubt gefahren bin!" Auch wenn Sie das momentan vielleicht noch so oder ähnlich sehen sollten: Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine solche Denkweise ein, denn damit ist Ihnen das negative Gutachten absolut sicher!

Ein kleines Beispiel:

Nehmen wir an, Sie sind in einer typischen "gefahrlosen Situationen" geblitzt worden. Wie kann das denn sein? Warum haben Sie dann den Blitzer nicht gesehen, wenn es doch angeblich so übersichtlich war? An der Stelle des Blitzers hätte genau so gut ein Mensch plötzlich auftauchen können. Warum denken Sie, dass Sie den sofort gesehen hätten, wenn Sie doch den Blitzer nicht bemerkt haben? Und warum haben Sie ihn nicht gesehen: Entweder war es wohl doch nicht so übersichtlich, wie Sie behaupten, oder Sie waren in Gedanken und sehr unaufmerksam, oder vielleicht waren Sie eben doch einfach viel zu schnell?

Alle Details sind wichtig

Bei der Punkte-MPU ist es ganz besonders wichtig, dass Sie den Inhalt Ihrer Führerscheinakte genau kennen, denn es wartet ein besonderes Problem auf Sie: Sie müssen damit rechnen, dass Sie zu wirklich jedem einzelnen in der Führerscheinakte stehenden Verstoß ausgefragt werden - auch wenn er schon mehrere Jahre zurück liegt und sich kein normaler Mensch mehr daran erinnern kann! Trotzdem ist eine Antwort wie "das weiß ich nicht mehr" keine gute Wahl. Es wird nämlich vorausgesetzt, dass Sie mindestens die Informationen, die in der Führerscheinakte nachzulesen sind, wie aus der Pistole geschossen parat haben. Wer sich nicht mal die Mühe gemacht hat, wenigstens das zu tun, zeigt nach dem Verständnis des psychologischen Gutachters sehr deutlich, dass er die ganze Angelegenheit nicht wichtig nimmt. Entsprechend großzügig wird er also wahrscheinlich auch in Zukunft wieder mit den Verkehrsregeln umgehen, wird angenommen.

Das Aufräumen im Auge behalten

Wichtig bei der Vorbereitung auf die MPU ist es, dass Sie von vorn herein die Gesamtheit beachten: Es geht nicht nur darum, dass Sie möglichst gut nachvollziehbar darlegen können, warum Sie so hartnäckig das Problemverhalten praktiziert haben, sondern alles, was Sie im ersten Teil auf dem Tisch ausbreiten, muss nachher auch tadellos aufgeräumt sein, damit Sie ein positives Gutachten bekommen. Das bedeutet vor allem bei den Punktesammlern, dass es natürlich keine gute Idee ist für jeden einzelnen Verstoß eine andere Ursache zu präsentieren. Wenn Sie nämlich so vorgehen, haben Sie gar nicht genug Zeit um alles auch wieder einzeln(!) aus der Welt geräumt zu bekommen. Sie kommen in der Regel nicht draum herum, dass Sie möglichst früh im Gutachtergespräch schon sichtbar machen, dass im Hintergrund ein roter Faden vorhanden ist, der die einzelnen Verstöße alle miteinander verbindet. Wenn Sie so vorgehen, haben Sie die beste Chance überzeugend darzulegen, warum Sie jetzt tatsächlich einen wichtigen Schritt weiter gekommen sind, so dass jetzt die bei V3 geforderte ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln bei Ihnen dauerhaft gegeben ist.

Zusammenfassung:

Sie kennen jetzt die V-Hypothesen und die unterschiedlichen Hypothesen. Damit haben Sie eine gute Grundlage, um mit einer soliden Vorbereitung zu beginnen - mehr aber noch nicht. Die MPU mit V-Fragestellungen gelten schon immer als die Königsdisziplin der MPU. Grund dafür ist die oft anzutreffende Hartnäckigkeit des Problemverhaltens in Verbindung mit der meistens fehlenden Möglichkeit einen Nachweis der stattgefundenen Veränderung zu bringen.

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Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung und Sie werden besser verstehen, wie Ihre individuelle MPU-Vorbereitung aufgebaut sein sollte!